Allgemeine Informationen bei BG-Unfall
Physiotherapie/Krankengymnastik nach einem BG-Unfall (durch einen Betriebs-, Schul- oder Wegeunfall) wird von der Berufsgenossenschaft (BG) bezahlt. Es ist ein spezielles BG-Rezept vom Durchgangsarzt (D-Arzt) erforderlich. (siehe Foto)
Es gibt besondere Regeln hinsichtlich des Ablaufs dieser Verordnung damit die BG die Kosten vollumfänglich erstattet. Bitte um Beachtung!
1. Behandlungsbeginn/Ausstellungsdatum
Ihre physiotherapeutische Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen gestartet werden. In dringenden Fällen innerhalb von 7 Tagen. Bindend ist das Ausstellungsdatum des Rezeptes vom D-Arzt.
2. Therapiefrequenz:
Die eingetragene Behandlungsfrequenz muss eingehalten werden! Diese kann vom Arzt aber flexibel eingetragen werden (z.B. 1-3x/ Woche)
3. Therapieunterbrechung
Eine Therapieunterbrechung ist grundsätzlich nicht möglich! Tritt eine Therapieunterbrechung dennoch ein, muss der behandelnde Arzt erneut die Fortführung der Behandlung genehmigen. Ausnahme: im Krankheitsfall kann die Physiotherapiepraxis bis zu 10 Tage das Rezept weiter verwenden. Dies muss auf der Verordnung eingetragen werden.
4. Änderungen der Verordnung
Die Physiotherapiepraxis darf keine Änderungen an der Verordnung vornehmen. Änderungen des Behandlungsbeginns, der Therapiefrequenz oderUnterbrechungen wegen Krankheit (länger als 10 Tage, s.o.) darf ausschließlich die Arztpraxis durchführen bzw. bestimmen.
5. Kosten
Die BG übernimmt die vollen Kosten, es besteht keine Zuzahlungspflicht für Versicherte.


